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Ganzheitliche Finanzberatung
Jonas Endres

Georgensgmünd


News-Archiv | Artikel vom 09.10.2024

Den Tod zu Lebzeiten regeln

Das gesetzliche Ster­be­geld wurde bereits vor 20 Jahren aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Seitdem müssen die Kosten einer Bestattung komplett von den Angehörigen und Familien übernommen werden. Das bedeutet, dass zu der emotionalen Trauer und den formellen Aufgaben, auch noch eine finanzielle Last zu tragen ist. Auch ethische und organisatorische Entscheidungen werden den Hinterbliebenen aufgebürdet, sollten wichtige Fragen (z.B.: Wie und wo soll bestattet werden?) nicht vorab geklärt worden sein.

Wer seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen und die finanzielle Belastung ersparen möchte, kann bereits zu Lebzeiten dafür Sorge tragen. Das wahrt nicht nur die Selbstbestimmung, sondern verschafft den Hinterbliebenen auch die nötige Zeit zur Trauerbewältigung. Mit einer Ster­be­geldversicherung kann diese Verantwortung übernommen und Ablauf und Art der Beerdigung schon zu Lebzeiten festgelegt und finanziert werden.

Kosten, die bei einer Beerdigung anfallen
Je nach Art der Bestattung (Feuer, See, Wald, Urne etc.)

  • Kosten für Bestatter
  • Grab-, Verwaltungs- und Friedhofsgebühren
  • Kosten für Grabstein
  • Trauerfeier und -redner
  • Grabpflege
  • Trauergesteck

Bereits für eine einfache Bestattung fallen hohe Kosten und Gebühren an, die eine Ster­be­geldversicherung komplett übernimmt. Der Versicherte vereinbart dafür eine Versicherungssumme, die – ähnlich wie bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung – im Todesfall an den Begünstigten ausgezahlt wird. Im Rahmen der Versicherung können auch Art und Ablauf der eigenen Versicherung festgelegt werden.

Warum ist eine Ster­be­geldversicherung sinnvoll?

  • Angehörige entlasten – Kinder und/oder Partner müssen weder die Kosten übernehmen noch Entscheidungen über den Ablauf treffen
  • Selbstbestimmung – die eigene Bestattung geregelt zu wissen, wahrt Würde und Selbstbestimmung über den Tod hinaus
  • Keine gesetzlichen Leistungen – seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Ster­be­geld mehr
  • Lebenslange Absicherung – der Schutz einer Ster­be­geldversicherung läuft ein Leben lang
  • Garantierte Versicherungssumme – eine festgelegte Versicherungssumme wird im Todesfall ausgezahlt
  • Schutz vor staatlichem Zugriff – eine Ster­be­geldversicherung gilt als Vorsorgeleistung und ist damit vor dem Zugriff des Staates (z.B. bei Arbeitslosigkeit) geschützt



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